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I S K U S S I O N S F O R U M (www.gott-wissen.de/forum)
Rundschreiben (monatlich bis wöchentlich)
T-ONLINE-International
AG
Vorstand
D-64306 Darmstadt
D A T U M
02.06.2005
Zerstörung der Home-Page
all Ihrer Kunden
Auch per FAX: 0180 535 0530
Die Zerstörung der Home-Page all Ihrer Kunden ist ein weitaus größeres
Verbrechen als die Bücherverbrennung im Hitlerfaschismus.
Die Zerstörung meiner Home-Page wurde von Ihnen vorsätzlich vorgenommen, vertragswidrig
und damit rechtswidrig, weshalb ich ein solches Vorgehen als kriminell und damit
verbrecherisch einstufe, was bedingt, daß Ihre AG zu einer Verbrecherorganisation
verkommen ist. Ich habe mit Ihnen keinen Vertrag geschlossen, der es Ihnen erlaubt, meine
Home-Page nach Belieben zu zerstören.
Entgegen Ihren verlogenen Behauptungen habe ich nur eine einzige e-mail erhalten, welche
mich über Ihr verbrecherisches Vorhaben informierte. Zusätzlich haben Sie Kommunikation
verweigert, indem Sie meine e-mail nicht beantworteten. Da ich täglich über dreihundert
Werbemails erhalte, und diese Mail-Flut ist allgemein bekannt, weil ich ihr keineswegs
allein unterliege, müssen Sie davon ausgehen, baden Sie sich nicht in Menschenverachtung,
daß versehentlich zu lesende mails gelöscht werden, weshalb eine schriftliche
Benachrichtigung über einen solchen Willkürakt Ihrerseits eine unabdingbare
Voraussetzung ist.
Weil ich nicht notwendig überhaupt einen Computer (noch) besitzen muß, ist keine
schriftliche Benachrichtigung über einen solch ungeheuerlichen Vorgang vorsätzlicher
Betrug, denn ohne Computer und/oder Internetzugang hätte ich von der Zerstörung meiner
Home-Page gar nichts erfahren (aufgrund der ausschließlichen e-mail-Benachrichtigung),
aber weiterhin dafür bezahlen dürfen.
Entgegen Ihren (verlogenen) Zusicherungen, daß diese, welche auch immer, von Ihnen
vorgenommene Umstellung automatisch erfolgt, leitet man keine Schritte ein, was als
elementare Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden muß, haben Sie meine Home-Page
vorsätzlich zerstört. Meine Home-Page ist eine in 5 Jahren gewachsene mit mehreren
Hundert einzelnen Dateien, die alle gegenseitig mehrfach auf sich verweisen. Die Änderung
der Adressen aller Dateien durch Ihre willkürliche Umstellung bedingt eine Änderung all
dieser Dateien und eine Neuinstallierung meiner Home-Page, was einen nur noch in Tagen bis
Wochen zu zählenden Arbeitsaufwand bedeutet.
Mehrere Tausend meiner Kunden haben nunmehr keinen Zugang mehr zu meiner
Home-Page. Das stufe ich als eine für Sie maximal mögliche, vorsätzliche
Geschäftsschädigung ein, also als ein Wirtschaftsverbrechen, als einen Krieg im
Internet. Ihre Umstellung bedingt für mich zusätzlich die Neuerstellung von -zig
Ausarbeitungen der beiliegenden Art Unsere Verbrechen, weil die Adressen für die
entsprechenden Dateien geändert werden müssen aufgrund Ihres verbrecherischen
Willküraktes.
Alle Suchmaschinen enthalten aufgrund Ihre verbrecherischen Aktes falsche Daten, nämlich
nicht mehr existente Adressen von Dateien. Deshalb fordere ich Sie nachdrücklich auf,
meine Home-Page in ursprünglicher Form wieder zu installieren!
Die Alternative ist:
Kündigung des Vertrages
Schadenersatzforderungen in Höhe von 100.000,- Euro (beiliegende Rechnung)
Ich bitte meinen Vater im Himmel im Namen meines Herrn und Bruders Jesus Christus, den
gesamten Vorstand Ihrer AG Satan zu übergeben, damit Sie an Ihrem Fleische die
Menschenverachtung und den Faschismus erleben, den Sie leben.
Psalm 3,3-4
Viele sagen von mir: Er hat
keine Hilfe bei Gott. Aber Du, Herr, bist der Schild für mich, Du bist meine Ehre und
hebst mein Haupt empor.
Psalm3,8
Herr, erhebe Dich, mein Gott,
bring mir Hilfe!
A L L E S L I E B
E
georg todoroff
Anlagen:
Rechnung über 100.000,00 Euro Schadenersatz
Unsere
Verbrechen
A N T W O R
T E N
Nachdem es nicht möglich war,
für die Strafanzeige gegen die 1&1 Internet AG einen Richter, Staatsanwalt
oder Rechtsanwalt zu finden, wandte ich mich an Verbraucherschutzorganisationen (ohne
Reaktion), die Ministerien der Justiz von Bund und Land (Baden-Württemberg) und auch an
das Bundes-Wirtschaftsministerium (ohne Reaktion) und erhielt folgende Antworten.
____________________________________
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Berlin, den 5.Juli 2005
Geschäftszeichen: R B 3 - AR - RB 285/2005
Sehr geehrter Herr Todoroff,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.Juni 2005.
Leider muß ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz in Ihrer
Angelegenheit nichts für Sie zu veranlassen vermag, da die Rechtspflege, zu der die
Durchführung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren gehört, nach der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - der
Wahrnehmungszuständigkeit der Länder anvertraut ist. Dem Bundesministerium der Justiz,
dessen Aufgabe im Wesentlichen in der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung besteht, stehen
weder Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber den Landesjustizverwaltungen noch
eigene Ermittlungsbefugnisse zu.
Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass das Bundesministerium der Justiz zu den
von Ihnen behaupteten Umständen keine Stellung nimmt. Insoweit gebe ich Ihnen anheim,
sich an das Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70029 Stuttgart, zu
wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bockemühl
____________________________________
Justizministerium Baden-Württemberg
Postfach 10 34 61
D-70029 Stuttgart
Stuttgart, 01.08.2005
Aktenzeichen: E-1402.2001/715
Ihr Schreiben vom 18. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Todoroff,
in Ihrem oben genannten Schreiben berichten Sie von Vorgängen, hinter welchen Sie
Straftaten vermuten.
Strafanzeige können Sie bei Amtsgerichten, Polizeidienststellen oder Staatsanwaltschaften
erheben. Das Justizministerium ist für die Entgegennahme von Strafanzeigen nicht
zuständig. Von einer Weiterleitung Ihres Schreibens habe ich daher abgesehen. Es bleibt
Ihnen unbenommen, sich selbst an die zuständigen Stellen zu wenden.
Mit freundliche Grüßen
(Frau) Göbbel
Diese Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit von Staatsorganen gegenüber
staatsfeindliche Aktivitäten deutscher Großfirmen, als hätte es Hitler nie gegeben,
führte schließlich zu der folgenden Strafanzeige.
____________________________________
Staatsanwaltschaft Konstanz
Postfach 10 19 42
D-78419 Konstanz
D A T U M
25.08.2005
Strafanzeige wegen Wirtschaftskriminalität von
Rainer Beaujean
Vorstandsvorsitzender
T-ONLINE INTERNATIONAL AG
T-Online-Alle 1
D-64306 Darmstadt
Zerstörung der Home-Page aller T-ONLINE-INTERNATIONAL-AG-Kunden durch selbige
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zerstörung der Home-Page aller Kunden der T-ONLINE INTERNATIONAL AG Anfang Juni 2005 - hier muß von einer Zahl in Millionenhöhe ausgegangen werden - ist ein weitaus größeres Verbrechen als die Bücherverbrennung im Hitlerfaschismus.
Die Zerstörung der Home-Page aller Kunden wurde vorsätzlich vorgenommen, vertragswidrig und damit rechtswidrig, weshalb ein solches Vorgehen als kriminell und damit verbrecherisch einzustufen ist, was bedingt, daß diese AG zu einer Verbrecherorganisation verkommen ist. Es existiert kein einziger Vertrag dieser AG, welcher ihr erlaubt, die Home-Page auch nur eines Kunden nach Belieben zu zerstören.
Entgegen den verlogenen Behauptungen dieser AG, sind die Kunden nur eine einziges Mal per e-mail, also nicht schriftlich, darüber informiert worden. Zusätzlich wurde Kommunikation verweigert, indem entsprechende Rückfrage-e-mails nicht beantwortet wurden.
Weil nicht nur der Anzeigende täglich über dreihundert Werbemails (SPAM) erhält, und diese Mail-Flut ist allgemein bekannt, muß davon ausgegangen werden, daß hier ein vorsätzlicher Akt von Menschenverachtung vorliegt zum Zwecke der persönlichen Bereicherung (Gewinnabschöpfung), weil das versehentliche Löschen von zu lesenden e-mails Alltag ist, weshalb eine schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Willkürakt eine unabdingbare Voraussetzung ist.
Viele Firmen lassen sich (von entsprechenden Internet-Firmen) eine Home-Page erstellen, ohne selbst einen Computer und/oder einen Internetzugang zu besitzen. Deshalb ist keine schriftliche Benachrichtigung über einen solch ungeheuerlichen Vorgang vorsätzlicher Betrug, denn ohne Computer und/oder Internetzugang weiß der Betroffene nichts, wie lange auch immer, von der Zerstörung seiner Home-Page, bezahlt aber jeden Monat die dafür entsprechenden Gebühren.
Entgegen den (verlogenen) Zusicherungen, daß diese, welche auch immer, vorgenommene Umstellung (sogenannte HOST-Umstellung, für welche über mindestens 6 Jahre keine Notwendigkeit bestand) in Einheit mit der Zerstörung der Home-Page aller Kunden, automatisch erfolgt (das heißt, daß alle Dateien automatisch von der einen, jetzt "alten", Home-Page auf die neue übertragen werden), leitet man keine Schritte ein, was als elementare Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden muß, ist dennoch die Home-Page aller Kunden vorsätzlich zerstört, gelöscht worden ohne einen Ersatz.
Die Home-Page des Anzeigenden ist eine in 5 Jahren gewachsene mit mehreren Hundert einzelnen Dateien, die alle gegenseitig mehrfach auf sich verweisen. Die Änderung der Adressen aller Dateien durch diese willkürliche Umstellung bedingt eine Änderung all dieser Dateien und eine Neuinstallierung der Home-Page, was einen nur noch in Tagen bis Wochen zu zählenden Arbeitsaufwand bedeutet und eben einen finanziellen Aufwand bei Millionen von Kunden in Höhe von eher Hunderten von Millionen denn -zig Millionen, welche diese AG zusätzlich einnimmt, aus welchem Grunde allein diese Umstellung vorgenommen worden ist, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Vorstand so hoffnungslos verblödet ist und nicht weiß, was er tut.
Millionen von Kunden der Home-Page-Besitzer haben nunmehr keinen Zugang mehr zu der entsprechenden Home-Page, sind sie darüber nicht explizit informiert worden (Bekanntgabe der neuen Adresse der entsprechenden Home-Page der betreffenden Firma). Das stufe ich als einen für diese AG maximal mögliche, vorsätzliche Geschäftsschädigung ein, also als ein Wirtschaftsverbrechen, als einen Krieg im Internet.
Die Umstellung bedingt für den Anzeigenden zusätzlich die Neuerstellung von -zig Ausarbeitungen der beiliegenden Art Unsere Verbrechen, weil die Adressen für die entsprechenden Dateien geändert werden müssen aufgrund dieses verbrecherischen Willküraktes.
Im Internet gibt es sogenannte Suchmaschinen. Diese enthalten nun aufgrund dieses verbrecherischen Aktes, für welchen Zeitraum auch immer, falsche Daten, nämlich nicht mehr existente Adressen von Dateien bzw. der Home-Page.
Unter Angabe eines Stichwortes suchen diese Suchmaschinen entsprechende Dateien, welche dieses Stichwort enthalten. Oft erhält man mehrere Tausend Angaben. Niemand schaut sich solches an, weshalb es wichtig ist, an welcher Stelle, ob auf der ersten Seite oder den ersten drei Seiten des Suchergebnisses eine Firma erscheint. Nach Kenntnisstand des Anzeigenden ist dies abhängig von der Dauer der Existenz (und damit von der Zahl der Aufrufe einer Home-Page), so daß jetzt alle Kunden dieser AG an letzte Stellen gerutscht sind und damit auch nicht mehr über Suchmaschinen zu finden sind, was als ein nicht hoch genug einzuschätzender, volkswirtschaftlicher Schaden einzustufen ist, da in unserem verkommenen Wirtschaftssystem nichts so wichtig ist wie Werbung (Habsucht), obwohl Gott lehrt, daß Habsucht die Wurzel aller Übel ist.
Konstanz, 26.08.2005 / gern
Aktenzeichen: 33 Js 18290/05
Strafanzeige vom 25.08.2005
gegen Verantwortliche der T-Online International AG
wegen Verd. d. Datenänderung
Sehr geehrter Herr Dipl.-Math. Todoroff,
Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 26.08.2005 gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe:
Der Anzeigeerstatter wirft nicht näher bezeichneten Beschuldigten
vor, im Juni 2005 vor, die home-Pages der Kunden der T-Online International AG zerstört
zu haben. Der Strafanzeige ist keine Folge zu geben. Es fehlt jeder mit Tatsachen belegte
Vortrag, dass eine möglicherweise erfolgte Löschung der Daten rechtswidrig erfolgte.
Unklar bleibt auch, wie die "Zerstörung" erfolgt sein soll. Die Anzeige ist in
sich widersprüchlich, denn später ist von Umgestaltung die Rede.
Hochachtungsvoll
gez. Spreng
Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift,
wofür um Verständnis gebeten wird.
B e s c h w e r d e b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang der
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe
erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Konstanz
eingelegt werden.
D A T U M
03.09.2005
Beschwerde Aktenzeichen: 33 Js 18290 / 05 (Staatsanwaltschaft Konstanz)
Sehr geehrter Generalstaatsanwalt,
die betreffende Strafanzeige wurde leicht korrigiert von mir, so daß ich
mir hier viele Worte sparen kann.
Die Ausführungen von StA Spreng vermag ich nicht nachvollziehen. Er fällt
ein Urteil über etwas, was er nach eigenen Angaben nicht versteht, sogar als
widersprüchlich einstuft.
Die Zerstörung der Home-Page aller T-ONLINE-Kunden durch die T-ONLINE
International AG aufgrund einer HOST-Umstellung ist eine Tatsache. Wieso fehlt dann jeder
mit Tatsachen belegte Vortrag?
Siehe auch:
Strafanzeige gegen 1&1
Internet AG
Wunder
Das Licht-Paradoxon
Das Licht-Paradoxon II
Das Lichtuhren-Experiment
RTh ist unvereinbar mit der Realität
Das RTh-Paradoxon
Das SRTh-Paradoxon (Relativitäts-Prinzip-Paradoxon)
Das Urknall-Paradoxon
Das Evolutions-Paradoxon
Das drei-einiger-gott - Paradoxon
Offene Briefe
Wie ich Gott erfahre
Der Antichrist
Die satanische Lüge vom dreieinigen gott
Die sechs Jahrhundertlügen
J.W. von Goethe - Himmel oder Hölle?
Martin Luther - Himmel oder Hölle?
Letzte Worte Sterbender
Christen kreuzigen Christus
Dumm-wie-Ein-Stein teilt durch Null
Die Evolutionstheorie - eine faschistische Ideologie
Die Urknalltheorie - eine Idiotentheorie
Naturwissenschaftliche Gottesbeweise
Unser Krieg gegen Gott
Der Weg der Menschheit
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I S K U S S I O N S F O R U M (www.gott-wissen.de/forum)
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